Segelausbildung

 

 

Allgemeines:

Grundsätzliche besteht Führerscheinpflicht fürsämtliche Fahrzeuge mit Motor mit mehr als 5 PS Leistung. Segel– und Ruderboote sind mit wenigen Ausnahmen führerscheinfrei zufahren. Führerscheinpflicht für Segelfahrzeuge besteht z.B. in Berlin und am Bodensee

 

Welcher Führerschein für welches Revier?

  • Amtlicher Sportbootführerschein Binnen – mit Motor: vorgeschrieben für  Binnengewässer wie Rhein, Main, Donau, Seen in Österreich. Keine Vorschrift für z.B. bayerische Seen, Binnengewässer in Holland für langsame Wasserfahrzeuge, usw.

  • Amtlicher Sportbootführerschein See:;vorgeschrieben für Küsten– bzw. Meeresgewässern im nationalen Bereich der einzelnen Staaten. Im internationalen Bereich gibt es grundsätzlich keine Führerscheinvorschrift

  • Funkzeugnis SRC (Short Range Certificate):vorgeschrieben für den Skipper auf Charteryachten oder privaten Yachten mit Funkausrüstung

 

Gängige und vorgeschriebene Führerscheine für Sportboote

 

Amtlicher Sportbootführerschein Binnen –Motor

Sportbootführerschein Binnen

Mindestalter: 16 Jahre

Erworbene Berechtigung: Führen von Sportbooten bzw. Vergnügungsfahrzeuge bis 15Meter Länge – gleichermaßen für Segelyachten und Motoryachten gültig – auf Binnengewässern.

Kurs– bzw. Prüfungsinhalte:

  • Umfangreicher Theorieteil mit Gesetzen, Fahrregeln, Schallzeichen, Lichterführung,Motorenkunde u. Wetterkunde

  • Praktische Motorbootausbildung am Chiemsee – Dauer ca. 2x 45 Minuten.Dabei werden schwerpunktmäßig Ab– und Anlegemanöver sowie Mensch über Bord Manöver erlernt.

 

Amtlicher Sportbootführerschein Binnen – nur Segelteil

Mindestalter: 14 Jahre

Erworbene Berechtigung: Sportboote bzw. Vergnügungsfahrzeuge ausschließlich unter Segel bis 15 Meter Länge –auf Binnengewässern.

Kurs– bzw. Prüfungsinhalte:

  • Umfangreicher Theorieteil mit Schwerpunkt Segelkunde und Segelphysik, Fahr– und Ausweichregeln, allgemeine Gesetzeskunde mit Schallzeichen und Lichterführung, Seemannschaft und Wetterkunde.

  • Praktische Segelausbildung am Chiemsee: Dabei werden alle gängigen Segelmanöver wie Segelsetzen, Segelbergen, An– und Ablegen mit Segel und ohne Segel, Wende und Halse, Aufschießer, Segel reffen, Verhalten bei Sturm und vieles mehr erlernt.

 

Amtlicher Sportbootführerschein Binnen – mit Segelteil und Antriebsmaschine

Mindestalter: 16 Jahre

Erworbene Berechtigung: Führen von Sportbooten unter Segel und unter Motor bis 15 Meter Länge auf Binnengewässern

Kurs– bzw. Prüfungsinhalte:

  • Theorieteil: Inhaltlich wie Sportbootführerschein Binnen – Segel zusätzlich kommen nur noch die Fragen zum sogenannten Motorteil.

  • Praktische Ausbildung: wie beim Sportbootführerschein Binnen – Segel, zusätzlich ca. 2x 45 min Motorbootpraxis.

 

Amtlicher Sportbootführerschein See

Sportbootführerschein See

Mindestalter: 16 Jahre

Erworbene Berechtigung: Führen von Sportbooten und Vergnügungsfahrzeugen unter Segel und Motor ohne Größen– bzw. Leistungsbeschränkung in Küstengewässern und internationalen Gewässern. Ausnahme dazu gibt es in Teilen von Griechenland, wo von den Charterfirmen zusätzlich ein Segelschein wie z.B. der Sportküstenschifferschein verlangt wird.)

Kurs bzw. Prüfungsinhalte:

  • Theorieteil: umfangreiche theoretische Kenntnisse in Bereich derinternationalen Seefahrtsgesetze,Ausweichregeln national und international, Lichterführung national und international,Grundlagen der Navigation mit Lösen von Navigationsaufgaben auf Seekarten,Schallzeichen, Wetterkunde, Seemannschaft, Umweltschutz.

  • Praktische Motorbootausbildung am Chiemsee – Dauer ca. 2x45 Minuten. Dabei werden schwerpunktmäßig Ab– und Anlegemanöver sowie Mensch über Bord Manöver erlernt, zusätzlich Fahren und Orientieren nach Kompass oder Peilungen.

 

Funkzeugnis (Short Range Certificate)

Mindestalter: 15 Jahre

Erworbene Berechtigung: Bedienen der UKW–Seefunkanlagen auf Yachten in Küstengewässern und auf hoher See.

Kurs bzw. Prüfungsinhalte:

  • Theoretische Prüfung hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen beim Seefunk.

  • Praktische Prüfung hinsichtlich korrekter Umgang mit modernen digitalen Seefunkanlagen, sowie korrekte Abwicklung desSprechfunkverkehrs im Seefunk. Größtes Augenmerk wird hierbei auf eine perfekte Abwicklung aller Varianten des Notverkehrs gelegt.

 

Weiterführende freiwillige Führerscheine

 

Amtlicher Sportküstenschifferschein

Sportküstenschifferschein

Voraussetzung: Sportbootführerschein See

Mindestalter: 16 Jahre

Erworbene Berechtigung: Letztendlich offiziell die gleiche Berechtigung wie amtlicher Sportbootführerschein See. Nach Empfehlung der Vereine und Verbände, Berechtigung zum Führen von Yachten bis zur 12 sm – Grenze. Nach allgemeiner Erfahrung der Führerschein, bei dem der Einzelne erst eine korrekte Schiffsführung, gute Seemannschaft, gute Navigation, usw. erlernen kann.

Kurs bzw. Prüfungsinhalte:

  • Theoretischer Teil: Aufbauend auf den amtlichen Sportbootführerschein See vertieft dieser Schein die Grundlagen der Navigation bis hin zur elektronischen Navigation. Auch Gezeitenkunde, Wetterkunde, Sicherheit und Seemannschaft werden bei diesem Schein sehr intensiv behandelt.

  • Praktischer Teil: Vor der praktischen Prüfung müssen vom Prüfling mindestens 300 Seemeilen Segel– oder Motorbooterfahrung auf Küstengewässern oder hoher See nachgewiesen werden. In aller Regel erfährt man sich diese Erfahrung in 2 einwöchigen Segeltörns. Am Ende des 2. Segeltörns steht dann die praktische Prüfung.

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